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Ratgeber · E-Rechnung

E-Rechnungspflicht 2027: Gilt die 800.000-Euro-Grenze für Sie?

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Jahr 2026 über 800.000 Euro lag, Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland als E-Rechnung ausstellen. Für alle anderen gilt das ab dem 1. Januar 2028. Empfangen können müssen E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025 alle Unternehmen.

Die Stichtage auf einen Blick

AbWas giltFür wen
1. Januar 2025E-Rechnungen empfangen und archivierenAlle Unternehmen, auch Kleinunternehmer
1. Januar 2027E-Rechnungen ausstellenGesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro
1. Januar 2028E-Rechnungen ausstellenAlle übrigen Unternehmen (außer Kleinunternehmer)

Welcher Umsatz zählt?

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Vorjahres, also 2026, nicht nur der Umsatz mit anderen Unternehmen. Liegt er knapp an der Grenze, klären Sie das jetzt mit Ihrem Steuerberater. Wer erst im Januar merkt, dass er darüber lag, hat keine Übergangszeit mehr.

Was ist ab 2027 keine gültige Rechnung mehr?

Gültig sind Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931: XRechnung oder ZUGFeRD bzw. Factur-X ab dem Profil BASIC.

Ausnahmen

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Umsatz 2026 mit dem Steuerberater klären.
  2. Prüfen, ob Ihre Rechnungssoftware XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil BASIC erzeugt.
  3. Eine echte Ausgangsrechnung testen, bevor Ihr Kunde sie zurückweist.
  4. Eingehende E-Rechnungen mit der XML-Datei unveränderbar archivieren.

In zwei Minuten wissen, wo Sie stehen. Der kostenlose E-Rechnung Check sagt Ihnen, ab wann die Pflicht für Sie gilt, und prüft eine Ihrer Rechnungen nach EN 16931 und XRechnung. Die Datei bleibt in Ihrem Browser.

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Quelle: IHK Region Stuttgart: Ende der Übergangsfrist für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz