E-Rechnungspflicht 2027: Gilt die 800.000-Euro-Grenze für Sie?
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Jahr 2026 über 800.000 Euro lag, Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland als E-Rechnung ausstellen. Für alle anderen gilt das ab dem 1. Januar 2028. Empfangen können müssen E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025 alle Unternehmen.
Die Stichtage auf einen Blick
| Ab | Was gilt | Für wen |
|---|---|---|
| 1. Januar 2025 | E-Rechnungen empfangen und archivieren | Alle Unternehmen, auch Kleinunternehmer |
| 1. Januar 2027 | E-Rechnungen ausstellen | Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro |
| 1. Januar 2028 | E-Rechnungen ausstellen | Alle übrigen Unternehmen (außer Kleinunternehmer) |
Welcher Umsatz zählt?
Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Vorjahres, also 2026, nicht nur der Umsatz mit anderen Unternehmen. Liegt er knapp an der Grenze, klären Sie das jetzt mit Ihrem Steuerberater. Wer erst im Januar merkt, dass er darüber lag, hat keine Übergangszeit mehr.
Was ist ab 2027 keine gültige Rechnung mehr?
- Eine PDF aus Word oder Excel, auch per E-Mail verschickt
- Eine Papierrechnung
- Eine ZUGFeRD-Datei im Profil MINIMUM oder BASIC WL, weil sie nicht alle Pflichtangaben enthält
Gültig sind Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931: XRechnung oder ZUGFeRD bzw. Factur-X ab dem Profil BASIC.
Ausnahmen
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise dürfen weiter als normale Rechnung ausgestellt werden.
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können.
- Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.
- Rechnungen per EDI bleiben bis Ende 2027 mit Zustimmung des Empfängers möglich.
Was Sie jetzt tun sollten
- Umsatz 2026 mit dem Steuerberater klären.
- Prüfen, ob Ihre Rechnungssoftware XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil BASIC erzeugt.
- Eine echte Ausgangsrechnung testen, bevor Ihr Kunde sie zurückweist.
- Eingehende E-Rechnungen mit der XML-Datei unveränderbar archivieren.
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